Dienstunfähigkeitsversicherung
„Was passiert, wenn ich als Beamter:in einen Unfall habe und plötzlich nicht mehr im Stande bin, meiner Arbeit nachzugehen?“
Diese berechtigte Frage stellen sich sowohl aktive Polizist:innen als auch Anwärter:innen. Die einfache Antwort darauf ist die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Doch ab wann gilt man eigentlich als dienstunfähig? Ein:e Polizeibeamter:in/-anwärter:in wird als dienstunfähig angesehen, wenn die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr ausreichen und nicht zu erwarten ist, dass diese innerhalb von zwei Jahren wiederhergestellt werden. Ist das gegeben, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Diese Versicherung dient als Absicherung ihrer Arbeitskraft. Dabei ist ganz wichtig: Polizeibeamte:innen benötigen eine konkrete (spezielle) Dienstunfähigkeitsversicherung, denn eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung oder einfache Dienstunfähigkeitsversicherung reicht nicht aus – jedoch unterscheidet sich das innerhalb der drei Stadien der Verbeamtung.
- Beamte:innen auf Widerruf haben keine Absicherung durch den/die Dienstherr:in.
- Beamte:innen auf Probe haben nur eine Absicherung durch den/die Dienstherr:in, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall zustande gekommen ist.
- Beamte:innen auf Lebenszeit werden durch den/die Dienstherr:in abgesichert, jedoch ist das in der Regel nicht ausreichend, wodurch Versorgungslücken entstehen.
Es zeigt sich also, ohne die richtige Versicherung kann man schnell in eine finanzielle Notlage geraten.
Folgen bei Dienstunfähigkeit
Über die finanziellen Einbußen hinaus droht bei Dienstunfähigkeit auch ein starker Einfluss auf die weitere Karriere der betroffenen Polizist:innen. Neben einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Dienstunfähigkeit, Verweisung in einen anderen Dienst oder der Versetzung in den Ruhestand, kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer Entlassung kommen. Auch hier gilt es bei den verschiedenen Stadien der Verbeamtung zu unterscheiden.
- Beamter:in auf Widerruf: Anwärter:innen werden entlassen und nachwirkend in die GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) versichert. Sie haben in der Regel nicht die Wartezeit von Fünf Jahren erfüllt und somit keinerlei Versorgungsansprüche.
- Beamter:in auf Probe: Es existiert ein ähnliches Risiko wie bei Anwärter:innen. Es gibt nur einen Leistungsanspruch, wenn der Unfall auf eine Tätigkeit während des Polizeidienstes zurückzuführen ist, ansonsten gilt das gleiche wie bei Verbeamteten auf Widerruf.
- Beamter:in auf Lebenszeit: Es existieren Versorgungsansprüche gegenüber den Dienstherr:innen. Die Dienstunfähigkeitsrente ist in der Regel nicht ausreichend. Es entsteht eine deutliche Versorgungslücke.
Du merkst, beim Thema Dienstunfähigkeit ist nicht zu spaßen, daher ist eine entsprechende Versicherung für Beamte:innen eigentlich unumgänglich. Der Status der Dienstunfähigkeit kann jederzeit eintreten, daher sollte man sich früh genug mit dem Thema und einer entsprechenden Absicherung auseinandersetzen.
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Quellen
https://www.dbv.de/dienstunfaehigkeitsversicherung-beamte?AKTIONSCODE=140064&gclid=EAIaIQobChMIw7nFl-KI_QIVR4ODBx2crAyaEAAYASAAEgJLsPD_BwE
https://www.dbv.de/?AKTIONSCODE=140064&gclid=EAIaIQobChMI-ff_seKI_QIVhPh3Ch2p0gySEAAYAyAAEgK0FPD_BwE
https://www.dbv-betreuer.de/meyer_schwarz-dbv/polizei/grundwissen-ueber-versicherungen-fuer-polizeibeamte