Die Beihilfe
Polizeibeamter oder Polizeibeamtin werden? Für viele junge Menschen ist das der Traum. Ist es dann aber endlich soweit und man startet seine Zeit als Anwärter:in, ergeben sich natürlich einige Fragen. Gerade die Absicherung der Gesundheit ist bei der Polizei ein großes Thema, da es unterschiedlich zu anderen “normalen” Berufen ist. An diesem Punkt kommt die Beihilfe ins Spiel.
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem für Beamt:innen, bei dem der/die Dienstherr:in einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten übernimmt. Er erfüllt damit seine Fürsorgepflicht und sichert Beamt:innen und ihre Angehörigen sozial ab.
Damit Du beim Thema Beihilfe nicht den Überblick verlierst, haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Zahlen und Fakten für Dich zusammengefasst.
Grundsätzliche Beihilfesätze
Was ist der Beihilfesatz?
Der Beihilfesatz auch Bemessungssatz genannt stellt den prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, der als Beihilfe gezahlt wird, dar. Einfach gesagt ist es der prozentuale Anteil, den der/die Dienstherr:in für eine betroffene Person übernimmt.
Anwärter:in (Beamt:innen auf Widerruf)
• Ambulante & Zahnärztliche Behandlung = 70% Beihilfesatz
• Stationäre Behandlung = 85% Beihilfesatz
Nach Beendigung der Ausbildung
• Ambulante & zahnärztliche Behandlung = 50% Beihilfesatz
• Stationäre Behandlung = 65% Beihilfesatz
Was ist mit den übrigen Prozent?
→ Die Kosten, die nicht von der Beihilfe getragen werden, müssen durch den/die Anwärter:in über eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Wer erhält Beihilfe?
Aber wer erhält am Ende diese Beihilfe? Beamt:innen selber, wenn sie etwa ein (55%) oder zwei Kinder (60%) haben. Aber eben auch deren Angehörige. Darunter fallen berücksichtigungsfähige Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen (70%) und berücksichtigungsfähige Kinder (80%). Sollte ein:e Beamt:in verunglücken, gilt die Beihilfe auch für die Hinterbliebenen, sprich für Witwen, Witwer, Waisen, Halbwaisen. Darüber hinaus haben auch berücksichtigungsfähige Familienangehörige von Heilfürsorgeberechtigten und Versorgungsempfänger:innen (70%) Anspruch auf Beihilfezahlung.
Wann erhält man Beihilfe?
Beihilfefähig sind krankheitsbedingte Aufwendungen, wenn diese notwendig sind. Darunter zählen folgender Aufwendungen:
- Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlung)
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Pflegebedürftigkeit
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Schwangerschaften, Geburten
Offene Fragen zur Beihilfe
Wie wird die beihilfekonforme Krankenversicherung berechnet?
Das lässt sich so pauschal gar nicht sagen. Der Beitrag wird anhand des Eintrittsalters, des Gesundheitszustandes sowie über vereinbarte Leistungen berechnet und ist daher für jede verbeamtete Person individuell zu betrachten.
Wie reicht man die Rechnungen ein?
Beim Einreichen der Rechnungen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Über die Beihilfestelle:
- Rechnungen werden per e-Portal (bspw. über die Website der Beihilfe Hessen) oder per Post eingereicht. Dabei benötigt die Beihilfestelle nicht mal die Originalrechnungen, es reicht einfach eine Kopie einzusenden.
- Über die Versicherung
- Die Rechnungen können per Post, per E-Mail, per App oder über den/die persönliche:n Vermittler:in eingereicht werden.
Wie werden die Kosten erstattet?
Ein Teil der Kosten übernimmt die Beihilfestelle, der restliche Teil wird von der Versicherung übernommen. Sollte der/die Anwärter:in sich unsicher sein, ob gewisse Behandlungs- oder Medikamentenkosten übernommen werden, kann er sich vorab bei seinem/seiner persönlichen Vermittler:in erkundigen.
Leistungsabrechnung
Für ein besseres Verständnis, haben wir Dir eine Grafik zur Leistungsabrechung erstellt:
Fazit
Bei der Beihilfe gibt es einiges zu beachten, dennoch ist sie für eine:n Polizeibeamt:in unverzichtbar. Denn insbesondere im Polizeiberuf, in dem sich viele gefährliche und gesundheitsgefährdende Situationen ergeben, ist der Versicherungsschutz eine der wichtigsten Vorkehrungen.
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Quellen
https://www.dbv.de/beihilfe-beamte
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/bemessungssatz.pdf?__blob=publicationFile&v=21